Kinderpornographie ist böse. Abscheulich. Bestrafenswert. So weit so schlecht. Da sind wir uns einig.
Seit 2008 diskutiert man in unserem Lieblingsnachbarland (D) daher angeregt die Für und Widers sogenannter Netzsperren. Wer den medialen Rummel darüber via hierzulande etablierter Privatsender mitverfolgte, kennt aber den nunmehr wortgewordenen Erguss dieser Debatten – im Amtsdeutsch liebevoll >> Zugangserschwerungsgesetz << genannt und seit Februar 2010 in Kraft.
Pikantes Detail am Rande: unmittelbar nach Inkrafttreten wies das Bundesinnenministerium das BKA per Verordnung an, nun doch keine Sperrlisten zu erfassen. Vorerst. Wurde man hellhörig?
Das Internet sollte frei sein. Unbeschränkt. Unzensiert. So weit so gut. Doch real?
Wir sollten uns fragen, ob in diesem Fall wirklich Kriminalitätsbekämpfung das (politische) Hauptziel ist. Denn in Hamburg etwa teilen sich 1.450 Kriminalpolizisten gerade mal 60 Rechner– die Armen! Eine Horrorvision für jeden Normaluser. Und wie viele kümmern sich um die Kinderpornos? 30. Allerdings im gesamten BKA. Deutschlandweit. Netzsperren als einziger Ausweg gegen Kinderpornos? Oder schafft man hier nun “rein vorsorglich” Möglichkeiten für ein Vorgehen, dass uns eigentlich nur aus Ländern wie China offiziell bekannt ist?
By the way, alles Gute zum Nobelpreis, Liu Xiaobo!
